Jedes Unternehmen muss betriebliche Vorsorge anbieten. Aus diesem „Muss“ wird ein Plus, wenn man die gesamte betriebliche Vorsorge als das perfekte Instrument sieht, um ein Unternehmen für bestehende wie neue Mitarbeiter attraktiv zu machen!
Denn betriebliche Vorsorge ist weit mehr als betriebliche Altersvorsorge mit einem Angebot „von der Stange“. Betriebliche Vorsorge bedeutet auch soziale Verantwortung – und ist ein Weg, über den sich aktuelle wie zukünftige Mitarbeiter stark mit Ihrem Unternehmen identifizieren können.
Ins Zentrum der Betrachtung rückt damit die Förderung nachhaltig geeigneter, aufmerksammachender Maßnahmen. Wirklich hilfreiche „Benefits“ müssen unbedingt die Bedürfnisse der Mitarbeiter ansprechen, müssen wichtige „offene Baustellen“ des eigenen Lebens betreffen, wie:
Wir können Ihnen zeigen, welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen optimal geeignet sind, wie sehr diese Maßnahmen gewünscht sind und wie man sie als Mehrwerte kommuniziert. Das Ergebnis: höhere Identifikation und Motivation bei den aktuellen Mitarbeitern – sowie mehr Bewerbungen von qualifizierten Fach- und engagierten Nachwuchskräften! So wird aus der sozialen Verantwortung gegenüber Ihren Mitarbeitern ein echter Mehrwert FÜR die Mitarbeiter.
Was also hält Sie davon ab, Ihre betriebliche Vorsorge so aufzubauen, dass sie sich auszahlt?
Vielleicht suchen Sie einfach nur jemanden, der sich genau darauf spezialisiert hat. In dem Fall haben Sie ihn hiermit gefunden …
Mehrarbeit ist oft nicht zu vermeiden, doch können dabei hohe Überstundenkonten entstehen. Die Gefahr: steigende Abzüge bei Auszahlung und ggf. die gesetzliche Notwendigkeit einer bilanziellen Rückstellung.
Eine lohnenswerte Lösung: die Umwandlung der Mehrarbeitstsunden in eine freiwillige Betriebsrente. Innerhalb gewisser Grenzen fallen dadurch weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben an – es bleibt mehr für die Altersvorsorge. Bei der Auszahlung kann dann zwischen einer Kapitalabfindung, einer lebenslangen Rente oder einer Mischung aus beidem gewählt werden … zu meist deutlich geringeren Steuer- und Abgabesätzen!
Zu schade, dass von Tantiemenzahlungen oft nur die Hälfte bei dem Beschäftigten ankommt … Es sei denn, die Tantiemen werden nicht wie üblich ausgezahlt, sondern zugunsten des Beschäftigten in einen staatlich geförderten, betrieblichen Altersvorsorgevertrag eingebracht. In diesem Fall – und nur in diesem! – profitiert der Mitarbeiter von den Tantiemen in voller Höhe.
Auf den Altersvorsorgevertrag kann der Begünstigte steuerfreie Einzahlungen in unbegrenzter Höhe vornehmen – und nutzt bei Auszahlung auch noch steuerbegünstigte Konditionen. Bei Fälligkeit kann die Leistung in einem einzigen, hohen Geldbetrag ausgezahlt oder in eine lebenslange Rentenzahlung umgewandelt werden … oder in eine Mischung von beidem.
Flexible Arbeitszeiten sind für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer gleichermaßen interessant, denn sie geben beiden mehr Freiräume bei weiterhin hoher Planungssicherheit.
Wir richten gerne Lebensarbeitszeitkonten für Ihre Mitarbeiter ein. Auf diesen „Konten“ sammelt sich schnell ein „Guthaben“ an, bestehend aus laufendem Arbeitsentgelt, Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Überstunden, unverbrauchten Urlaubstagen oder auch Arbeitgeberzuschüssen. Das „Guthaben“ kann variabel eingesetzt werden, beispielsweise für Sabbaticals oder Bildungsurlaub.
Lebensarbeitszeitkonten sind besonders hilfreich, um
Ein Beitrag zur Work-Life-Balance also, der auf vielen Bereichen Vorteile bringt!
Das Wesentliche rund um diese Absicherung des täglichen Lebens haben wir für Sie in einer kurzen
Information zusammengefasst, die Ihnen hier zum Download bereitsteht:
Betriebliche Krankenversicherung
Bei fortgesetzter Arbeitsunfähigkeit kann sich für den Arbeitnehmer beim Krankengeld eine Versorgungslücke von bis zu 30% seines Lohns ergeben. An dieser Stelle kann der Arbeitgeber tätig werden und seinem Mitarbeiter über eine betriebliche Arbeitsunfähigkeitsversicherung mehr Sicherheit bieten: ein sinnvolles Instrument auch, um bewährte Angestellte ans Unternehmen zu binden und neue Fachkräfte für das eigene Haus zu begeistern.
Die entsprechenden Leistungen kommen ab dem ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit zum Tragen und reichen von der Telefonhotline über die fachliche Beratung (sog. Zweitmeinung) bis zur Vermittlung von hilfreichen Dienstleistern aller Art. Detaillierte Informationen zum Umfang möglicher Versorgungslücken, zu den zur Verfügung stehenden Leistungen sowie den individuellen Beitragsberechnungen geben wir Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung an die Hand!
Gestatten? Konermann & Partner, Spezialist für betriebliche Vorsorge (bV). So wie wir es sehen, liegt darin ein gigantisches Potenzial. Denn aus bV-Maßnahmen können – richtig umgesetzt – Unternehmensvorteile werden: Verbesserungen für bestehende Mitarbeiter, Einsparpotenziale für das Unternehmen und Anreize für zukünftige Fachkräfte … alles in einem.
Um das Optimum zu erreichen, sind wir der richtige Partner:
Anders ausgedrückt: Über die Entwicklung und Einführung einer speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen betrieblichen Versorgung
Sind das Gründe genug, um weiterzulesen? Dann sind wir sicher, dass Sie dort noch weitere gute Argumente finden, sich von uns in Sachen betrieblicher Vorsorge beraten zu lassen …
Wir setzen unsere lange Erfahrung und unser fachliches Know-how strukturiert, umfassend und effektiv für Sie ein – mit diesen Bausteinen:
Unsere Leistung für Sie ist selbstverständlich qualitätszertifiziert: Unser Qualitätsmanagement und unser Unternehmen erfüllen die Anforderungen nach ISO 9001 des TÜV Süd.
Fast ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der betrieblichen Altersvorsorge, das heißt bei der Implementierung, Optimierung und Verwaltung betrieblicher Versorgungswerke. Schritt für Schritt haben wir ebenso konsequent wie stetig unser Fachwissen für die von uns betreuten Unternehmen aufund ausgebaut:
Fortsetzung folgt … denn wir entwickeln uns mit den Veränderungen des Marktesden technischen Möglichkeiten und den Bedürfnissen unserer Kunden stets weiter.
Unser Wissen geben wir gerne weiter, häufig auch in Form von Fachvorträgen. Unser Know-how ist hier unter verschiedensten Gesichtspunkten sehr gefragt – was die folgende Auswahl dokumentiert:
Digitalisierung ist ein großes, globales Wort, dass sich im Kleinen, im Alltag bewähren muss. Auf der Basis dieser Erkenntnis haben wir bereits 2009 als einer der ersten Anbieter damit begonnen, digitale Prozesse für unsere Kunden maßzuschneidern, um zusätzliche Vorteile zu generieren.
Für uns bedeutet das beispielsweise, dass wir unseren Kunden keine Software oder eine Internetplattform zur Verfügung stellen, in die sie sich möglicherweise sogar selbst einarbeiten müssten – das wäre Mehraufwand und damit das Gegenteil von dem, was wir erreichen wollen. Nein, wir stellen unseren Kunden eine Digitale Verwaltung zur Verfügung, die auf den bisherigen Ressourcen und der bisherigen Software aufsetzt: kein neues Einarbeiten, keine Schnittstellen- Problematik, keine Systembrüche.
Mehr noch: Unser digitales Auskunfts-, Informations- und Archivierungssystem namens ISBAV versetzt Mitarbeiter eines Unternehmens grundsätzlich in die Lage, die Bausteine ihrer eigenen betrieblichen Vorsorge selbst zu verwalten – eine umfangreiche Entlastung für den Arbeitgeber (es ist keine eigene Datenpflege mehr notwendig) bei gleichzeitig größerer Flexibilität für den Arbeitnehmer. ISBAV funktioniert unabhängig von Gesellschaften und Versorgungsanbietern, ist ISO 9001 zertfiziert und garantiert den Zugriff rund um die Uhr, jeden Tag im Jahr.
ISBAV ist eine unserer Antworten auf die Frage, was mit ein wenig Mitdenken und technischem Know-how alles möglich ist.
Sie können es auf diesen Seiten nachlesen: Unser Thema ist ein komplexes – es bedarf Über- und Durchblick, um alle Aspekte zu erfassen und zum Wohl der Kunden zu nutzen. Solche Menschen suchen wir: ob Neustarter mit Hirn & Herzblut oder Profis mit Verve & Wissen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer aktuell unser Team optimal verstärken würde. Und falls hier einmal keine offene Stelle steht: Seien Sie kommunikativ und fragen Sie uns einfach!
Jede Empfehlung eines Kunden ist ein klarer Beweis, dass er mit den Leistungen unseres Hauses zufrieden war und ist. Daran gemessen ist unser Kundenzufriedenheitsfaktor recht hoch. So hat sich in den letzten anderthalb Jahrzehnten eine enge und erfolgreiche Zusammenarbeit mit einer Reihe von führenden Unternehmen aus vielen Bereichen der Wirtschaft sowie unterschiedlichen Fachverbänden entwickelt.
In dem Zusammenhang wurden die folgenden Verbände und Vereine von uns im Rahmen von Referaten, Fachschulungen und Vorträgen unterstützt:
Weitergehende Informationen und Referenzen stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Dr. Andreas Tischler
Seniorpartner von Konermann & Partner
Die bAV bildet häufig den Schwerpunkt der betrieblichen Vorsorge und ist ein Thema von
kaum zu überschätzender (und weiter steigender) Relevanz. Unser Ziel für jeden einzelnen
unserer Kunden ist die jeweils optimale, unternehmensindividuelle bAV-Lösung – optimal für
Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das bedeutet:
Einige Informationen haben wir hier bereits für Sie aufbereitet – vertiefende Daten und Dokumentationen stellen wir Ihnen gerne im Rahmen eines unverbindlichen Beratungstermins vor!
Müssen Sie als Arbeitgeber eigentlich eine betriebliche Altersvorsorge anbieten? Klares „Ja“. Denn nach §1a Betriebliches Altersvermögensgesetz vom 01.01.2002 kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersvorsorge verlangen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes wird die Durchführung des Anspruchs des Arbeitnehmers durch eine Vereinbarung geregelt. Daraus ergibt sich, dass der Arbeitgeber eine Pflicht zur Bereitstellung eines entsprechenden Systems zur Entgeltumwandlung hat. In mehreren Urteilen hat das Bundesarbeitsgericht zudem den Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer geregelt – und auch deutlich gemacht, dass Arbeiter und Angestellte bei Betriebsrenten gleich behandelt werden müssen.
Mit einer klar gestalteten Versorgungsordnung können Sie die bisherige Rechtsprechung und Gesetze konkretisieren und hierdurch Ihre Haftung deutlich minimieren.
Voraussetzung ist neben dieser Versorgungsordnung eine lückenlose Information jedes Arbeitnehmers sowie eine entsprechende Dokumentation hierüber. Nutzen Sie also die Kompetenz von Fachberatern zur betrieblichen Altersvorsorge, um der Informationspflicht gegenüber Ihren Arbeitnehmern nachzukommen und auf der sicheren Seite zu stehen!
Eine Versorgungsordnung (auch Betriebs- oder Dienstvereinbarung genannt) konkretisiert die gesetzlichen und/oder tarifrechtlichen Vorgaben in Ihrem Unternehmen. Sie schafft Klarheit und Vertrauen nach „innen“ – und kann bei entsprechenden Leistungen nach „draußen“ wirken, als attraktives Angebot für neue Kräfte.
Die Versorgungsordnung definiert beispielsweise die Eingangsbestimmungen zu Regelungsgegenstand, Gültigkeit und Zweckbestimmung der Versorgungsordnung, darüber hinaus den Geltungsbereich (also jenen Beschäftigtenkreis, der unter die Versorgungsordnung fällt), den Beginn der Versorgungszusage und die Durchführungswege.
Zudem beschreibt sie die Einzelheiten der von den Beschäftigten durch Entgeltumwandlung finanzierten Betrieblichen Altersvorsorge, darunter die Höhe der möglichen Entgeltumwandlung, die Begrenzung auf die Dauer des Entgeltbezugs, die Leistungsansprüche, die Vorsorgeformen, den Hinterbliebenenbegriff sowie die Vertragsbedingungen des Vorsorgeträgers, den Beginn der Versorgungsleistungen, die allgemeinen Bestimmungen und die Laufzeit der Versorgungsordnung, die Information der Betroffenen über die gesetzliche Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaft und den Umgang mit dem Altersvorsorgevertrag, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Eintritt des Versorgungsfalles endet …
Das hört sich alles sehr komplex an? Dann lassen Sie sich von uns beraten. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die Materie, entwerfen entsprechende Anlagen, legen arbeitsrechtliche Protokolle über die Information und Beratung aller Beschäftigten anund stellen Ihnen unsere ausführliche „Information für Beschäftigte zur Entgeltumwandlung“ zur Verfügung. Ganz einfach …
Seit Anfang 2018 sind die Regelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetztes (BRSG) in Kraft. Sie zielen darauf ab, die Rahmenbedingungen für betriebliche Vorsorge zu verbessern – insbesondere über folgende sieben Punkte:
Neben ihrem regulärem Gehalt bzw. Lohn vom Arbeitgeber erhalten viele Mitarbeiter noch sog. Vermögenswirksame Leistungen (VwL). Viele Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände haben jedoch mittlerweile Vereinbarungen zur Betriebsrente geschaffen, die diese alte Sparform ablöst und in die betriebliche Altersvorsorge integriert: als Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVwL). Dieses Versorgungsmodell ist so attraktiv, dass sich bei unseren Projekten ca. 60-70 % der Mitarbeiter der Lösung anschließen.
Die hohe Beteiligung erklärt sich aus den Vorteilen der AVwL. Hier ein konkretes Musterbeispiel (nach der Steuertabelle 2011 STK1):
Gehalt ALT | Gehalt NEU | ||
---|---|---|---|
monatliches Bruttogehalt | 2.300,00 € | 2.300,00 € | |
Beitrag Arbeitgeberanteil zur Altersvorsorge/VwL | + | 26,59 € | 40,00 € |
Bestandsvertrag zur Entgeltumwandlung Arbeitnehmeranteil zur Entgeltumwandlung | = | 40,00 € | |
Steuer-/ Sozialabgaben | = | 827,74 € | 795,13 € |
Abzug zum VL Sparvertrag | = | 40,00 € |
Gehalt ALT | Gehalt NEU | ||
---|---|---|---|
monatliches Bruttogehalt | 2.300,00 € | 2.300,00 € | |
Beitrag Arbeitgeberanteil zur Altersvorsorge/VwL | + | 26,59 € | 40,00 € |
Bestandsvertrag zur Entgeltumwandlung Arbeitnehmeranteil zur Entgeltumwandlung | = | 60,00 € | |
Steuer-/ Sozialabgaben | = | 827,74 € | 785,42 € |
Abzug zum VL Sparvertrag | = | 40,00 € |
Gerade in Ihrer Position als Gesellschafter-Geschäftsführer, Vorstand oder Führungskraft kann die Versorgungslücke im Alter besonders groß sein. Denn auf Grund Ihrer Stellung im Unternehmen sind Sie i.d.R. sozialversicherungsfrei und haben im Leistungsfall keine gesetzlichen Rentenansprüche. Selbst bei einer freiwilligen Beitragsanrechnung ist die Versorgungslücke im Alter besonders ausgeprägt.
Vor diesem Hintergrund sollten Sie auch an sich selbst denken und für die Zukunft vorsorgen. Nutzen Sie hierbei die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung, um Ihren Lebensstandard sowie Ihre Familie zusätzlich abzusichern. Denn für Sie eröffnen sich interessante Möglichkeiten, Ihre private Altersvorsorge über Ihr Unternehmen zu finanzieren und individuell zu gestalten. Der Clou: Dabei profitieren sowohl Sie als auch Ihr Unternehmen, z.B. durch Steuervorteile!
Speziell für geschäftsführende Gesellschafter, Vorstände und Führungskräfte eignet sich ein 2-Stufen-Versorgungskonzept, dessen Elemente aufeinander aufbauen und mit dem Sie steueroptimiert Ihre eigene Versorgungssituation verbessern können:
Ob dies auch für Sie die passende Lösung sein kann und wie sie dann ausgestaltet werden müsste, das klären Sie am besten in einem persönlichen Gespräch mit einem unserer Experten!
„Wer die Wahl hat …“ – der kann auf unsere Beratung zählen. Denn wir zeigen Ihnen nicht nur die Wege zu einer betrieblichen Altersvorsorge auf, sondern entwickeln daraus zusammen mit Ihnen die für Ihr Unternehmen beste Lösung, implementieren Sie weitgehend ohne Mehraufwand für Sie und kümmern uns danach im Hintergrund um den reibungslosen Verlauf.
Grundsätzlich existieren in Deutschland fünf verschiedene Ansätze mit jeweils unterschiedlichen Vorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung auf das Leben seiner Beschäftigten ab, bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Beiträge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam finanziert werden. Für Arbeitnehmer ist ein Anlagebetrag von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG-GRV) lohnsteuerfrei. Dieser Betrag von etwa 3.000 EUR kann sich um 1.800 EUR jährlich erhöhen, wenn keine Pauschalversteuerung in Anspruch genommen wird. Eine Versteuerung erst im Ruhestand ist für viele Arbeitnehmer vorteilhaft, da sie dann über weniger Einkommen und damit über einen niedrigeren Steuersatz verfügen. Zudem besteht Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge von bis zu 4 % der BBGGRV.
Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen werden kann und dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt. Der Arbeitgeber führt die Beiträge an die Pensionskasse ab. Auch hier ist ein Beitrag von bis zu 4 % der BBG-GRV in der gesetzlichen Rentenversicherung lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei. Der steuerfreie Betrag kann sich um 1.800 EUR jährlich erhöhen, wenn keine Pauschalversteuerung in Anspruch genommen wird.
Der Pensionsfonds ist eine unabhängige, selbstständige Versorgungseinrichtung, die Altersvorsorgeleistungen erbringt und der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber an den Pensionsfonds überwiesen. Die Versorgungsleistungen (in Form von lebenslangen Rentenzahlungen) werden durch Pensionspläne geregelt.
Auch hier sind die Beiträge bis zu 4 % der BBG-GRV lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Der Pensionsfonds ist in Deutschland der jüngste Zweig der betrieblichen Altersversorgung. Arbeitnehmer können hier selbst bestimmen, ob sie von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren möchten, denn es kann ein höherer Kapitalanteil in Aktien angelegt werden. Bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung stehen im Versorgungsfall mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung.
Hier verpflichtet sich das Unternehmen, seinen Mitarbeitern Versorgungsleistungen in einer bestimmten Höhe zu gewähren. Die Rücklagen für die späteren Versorgungsleistungen werden aber nicht im Unternehmen vorgehalten, sondern im Rahmen einer Unterstützungskasse auslagert. Handelt es sich dabei um eine kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse, wird sie als rechtlich selbstständige Einrichtung geführt und sichert ihre Leistungen über den Abschluss von Lebens- oder Rentenversicherungen ab. Die Unterstützungskasse gewährt je nach Leistungsplan eine einmalige Kapitalzahlung oder eine laufende Rentenzahlung, meist beides. Die Beiträge sind für Arbeitnehmer in voller Höhe lohnsteuerfrei und bis zu 4% der BBG-GRV sozialversicherungsfrei, für den Arbeitgeber ohne Begrenzung steuerfrei. Es können maximal 8 % der BBG-GRV lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei angespart werden. Die späteren Kapital- oder Rentenleistungen sind in vollem Umfang steuerpflichtig. Die „nachgelagerte Besteuerung“ ist jedoch für viele Arbeitnehmer vorteilhaft, da sie im Ruhestand über einen niedrigeren Steuersatz verfügen.
Auch mit der Pensionszusage verpflichtet sich das Unternehmen seinen Arbeitnehmern oder deren Angehörigen ab Eintritt des Versorgungsfalles (Ruhestand, Invalidität, Tod) aus betrieblichen Mitteln eine Versorgung zu zahlen. Für die Pensionszusage muss das Unternehmen Pensionsrückstellungen in der Bilanz bilden, deren Zuführungen den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Die mit der Erteilung der Pensionszusage verbundenen finanziellen Risiken können durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung des Arbeitgebers abgesichert werden: Er erhält dann im Leistungsfall das Kapital, mit dem er sein Leistungsversprechen gegenüber dem Mitarbeiter erfüllen kann.
Holger Konermann
Geschäftsführer von Konermann & Partner
Natürlich lesen Sie auf der Website eines Spezialisten für betriebliche Vorsorge viel über „Leistung“ und „Produkte“. Und doch macht auch hier der Mensch noch den Unterschied …
Das fängt bei einer individuellen, kompetenten, nicht zeit-getakteten Beratung an und setzt sich beispielsweise in fachlich intensiven, doch entspannten Schulungen fort.
Service, persönliches Engagement und Kundenorientierung zeichnen unsere Beratungsarbeit aus, schließlich geht es in erster Linie eben nicht um Produkte, sondern Menschen.
Wir haben Ihnen hier zusammengestellt, WER helfen kann und WAS vielleicht schon jetzt helfen könnte – sowie ein paar Beispiele von den Projekten, bei und mit denen wir außerhalb des Fachlichen schon helfen konnten. Vielleicht können wir Sie inspirieren …?
Transparenz liegt uns besonders am Herzen, nicht nur beim Fachlichen. Damit Sie sich selbst ein erstes Bild von denen machen können, die sich mit Know-how und Herzblut um Ihre optimale betriebliche Altersvorsorge kümmern, finden Sie hier die wichtigsten „Köpfe“ unseres Teams:
Holger Konermann
- Geschäftsführer
- Implementierung von betrieblichen Altersvorsorgesystemen
Telefon: 0 28 71 / 21 800-0
E-Mail: info(at)konermann.de
Ilka Konermann, Dipl.-Betriebswirt (VWA)
- Teamassistenz
- Vertragsänderungen
Telefon: 0 28 71 / 21 800-16
E-Mail: ilka.konermann(at)konermann.de
Dr. Andreas Tischler
- Senior-Partner
Telefon: 0 21 75 / 973 800-28
E-Mail: a.tischler(at)konermann.de
Susanne Dembon
- Persönliche Mitarbeitergespräche
- Telefonberatung / Onlineberatung
- Organisation der Mitarbeitergespräche
Telefon: 0 28 71 / 21 800-11
Mobil: 0163 / 544 352 4
E-Mail: susanne.dembon(at)konermann.de
Sven Dembon
- Persönliche Mitarbeitergespräche
- Telefonberatung / Onlineberatung
- Organisation der Mitarbeitergespräche
Telefon: 0 28 71 / 21 800-21
Mobil: 0177 / 479 970 2
E-Mail: sven.dembon(at)konermann.de
Mira Fork
- Terminplanung
- Terminvereinbarung
- Raumreservierung (für Nachberatungen)
Telefon: 0 28 71 / 21 800-12
E-Mail: mira.fork(at)konermann.de
Christiane Drews-Steldermann
- Antragsbearbeitung
- Vertragsänderungen / Beitragsunterbrechungen
- Arbeitgeber-Reporting für die Personalabteilung
Telefon: 0 28 71 / 21 800-15
E-Mail: christiane.drews-steldermann(at)konermann.de
Gabriele Gläsner
- Betriebsaustritte
- Arbeitgeberwechsel
- Deckungskapitalübertragungen
- Ablaufleistungen
Telefon: 0 28 71 / 21 800-14
E-Mail: gabriele.glaesner(at)konermann.de
Irmgard Dirkes
- Vertragsänderungen / Beitragsunterbrechungen
- Betriebsaustritte
- Arbeitgeberwechsel
Telefon: 0 28 71 / 21 800-0
E-Mail: irmgard.dirkes(at)konermann.de
An dieser Stelle hat unser Team zusammengetragen, was vielleicht schon jetzt für Sie von Nutzen sein könnte. Dabei handelt es sich zum einen um Formularen und Unterlagen zu den Punkten, die am häufigsten nachgefragt werden – und zum anderen um weiterführenden Links und Dokumente.
Wir würden uns freuen, wenn wir Sie mit diesen Informationen unterstützen könnten, noch mehr aber, wenn Sie uns mitteilen, welche weiteren Dokumente eventuell hilfreich wären, damit wir diesen Service weiter nach Ihren Wünschen gestalten können. Bei Fragen zu allen nicht aufgeführten Themen, rufen Sie uns bitte einfach an oder senden Sie eine Mail!
Hier finden Sie Informationen zu den Themen:
Weiterführende Links und Downloads:
Als Unternehmen wollen wir etwas unternehmen, wollen aktiv sein, etwas bewegen: als Einzelne und im Team, auch jenseits des fachlichen Horizonts.
Daher engagieren wir uns – häufig bereits seit Jahren – in verschiedensten Vereinen, Organisationen und Interessensgemeinschaften, die vom Sozialen über das Tierwohl bis zum Sportlichen und Kulturellen reichen.
Eine Auswahl der Partner, die wir in diesem Rahmen ideell, tatkräftig und/oder finanziell unterstützen, finden Sie hier; Aktuelles und Hintergründe zu den einzelnen Aktivitäten erhalten Sie gern von uns persönlich.
Spenden getätigt u.a. für
Lebenshilfe Bocholt
Bocholter Tafel
Aktion Lichtblicke
Susanne Dembon
Betriebsrentenberaterin bei Konermann & Partner
Für alle Ihre Fragen und Wünsche haben wir ein offenes Ohr – sowie überzeugende Antworten,
aktuelle Informationen und hilfreiche Tipps.
Telefon: +49 (0) 2871 21 800 0
Fax: +49 (0) 2871 21 800 10
E-Mail: info@konermann.de
Melden Sie sich über einen Kanal Ihrer Wahl, damit wir darüber sprechen können, wie Ihr Unternehmen bei der betrieblichen Vorsorge am besten von bestehenden Bestimmungen und Regelungen, Verordnungen und Gesetzen profitieren kann! Gerne erstellen wir auch ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten zugeschnittenes Angebot …